Neben Teilnehmendenbeiträgen, Spenden und weiteren öffentlichen kommunalen Mitteln, gibt es auch weitere Fördermöglichkeiten. Sie können sich dazu auch hier informieren:
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Ja, der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Personen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche ausreichend versichert sind.
Fachkräfte der Jugendarbeit aus Tschechien können über einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen, jedoch höchstens 90 Tagen, die praktische Arbeit von deutschen Einrichtungen der Jugendarbeit…
Anerkennung als Träger der Jugendhilfe Bereitschaft zur inhaltlichen Begleitung der Hospitation durch eine pädagogische Fachkraft angemessene Unterbringung (z.B. in Gastfamilie, Wohnheim,…
Empfangende Einrichtungen können sein:
Jugendbildungs- und Begegnungsstätten Jugendzentren oder Jugendfreizeiteinrichtungen Geschäftsstellen von Jugendverbänden Jugendämter Weitere Einrichtungen…
Die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind fünf…
Die Teilnehmer:innen von Jugendbegegnungen dürfen nicht jünger als acht Jahre sein und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ausgenommen von der Altershöchstgrenze sind Fachkräfte…
Frühzeitige Einreichung von Anträgen im Jahr vor der Begegnungsmaßnahme
Die Anträge von Begegnungsmaßnahmen müssen erfahrungsgemäß im August/September des Vorjahres bei der zuständigen Zentral-…
Zentralstellenverfahren
Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätten etc.), die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören,…
Für den außerschulischen Jugendaustausch mit der Tschechischen Republik stehen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel bereit.
Mittelvergabe über folgende zwei Verfahren
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