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Förderschwerpunkt

Gemeinsam gestalten - nachhaltig handeln

Für den außerschulischen Jugendaustausch mit der Tschechischen Republik stehen für den Förderschwerpunkt im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel von jährlich 100.000 € bereit.

Für die Jahre 2024-2026 lautet der Tandem-Themen- und Förderschwerpunkt „Gemeinsam gestalten, nachhaltig handeln! - #máme to in der Hand“. Der Themenkomplex „Nachhaltigkeit“ umfasst naheliegende Themengebiete wie Umweltverantwortung und Klimaschutz, ermöglicht aber auch eine Erweiterung auf Themen wie Well-Being oder nachhaltige gesellschaftliche Entwicklungen.

Zusätzlich bietet Tandem aktuell eine Sonderförderung (Fehlbedarfsfinanzierung) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes von deutsch-tschechischen Projekten mit einem thematischen Schwerpunkt im Bereich der nachhaltigen Demokratiebildung an.

Ziel ist es, dass sich Jugendliche grenzübergreifend mit dem Themenkomplex der nachhaltigen Demokratiebildung auseinandersetzen und ihre Urteils- und Handlungsfähigkeiten erweitern. Mögliche Themen sind zum Beispiel diversitätsbewusste Bildung, Jugendbeteiligung, Inklusion und Integration, Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rechtsextremismus sowie andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Flucht und Migration, Themen der transnationalen Erinnerungsarbeit…

Bei Interesse kommen Sie bitte direkt auf uns zu. 

Förderung von Begegnungen, Maßnahmen und Materialien

Gefördert werden können Kinder- und Jugendbegegnungen, Fachkräftemaßnahmen und Materialien (z.B. Plakate, Kalender, Ausstellungen), die den Schwerpunkt als Inhalt ihrer Projekte setzen. Wesentlich sind ein innovativer Zugang zu den Themen bzw. ein außergewöhnliches Format, eine nachhaltige Ergebnissicherung sowie die öffentliche Sichtbarkeit des Projekts. Willkommen sind auch mehrjährige Projekte im Zeitraum 2024-2026. Die Projektbestandteile, z.B. Arbeitstreffen für Vor- oder Nachbereitung, sollen dabei in beiden Ländern stattfinden.

Fragen und Antworten rund um die Förderung

  • Nachhaltigkeit im Austausch (Reisen, Programm, Verpflegung, Unterkunft)
  • Umweltverantwortung und Klimaschutz
  • Projekte zur Stärkung der mentalen Gesundheit und von Well-Being für Kinder und Jugendliche (explizit keine therapeutische Ausrichtung)
  • Stärkung von Jugendlichen im Umgang mit Krisen
  • Nachhaltigkeit und Well-Being im digitalen Alltag
  • Weitere passende Themen

Für die Begegnung müssen die Partnereinrichtungen ein gemeinsames Konzept erarbeiten, das insbesondere über Zielgruppen, Lernziele, Methoden und, bei themenorientierten Programmen, auch über die Themen hinreichenden Aufschluss gibt. Eine ausreichende Vorbereitung und Auswertung muss gewährleistet sein. Die verantwortlichen Leiter:innen der Veranstaltungen müssen Erfahrungen in der Jugendarbeit haben.

Leitfragen zur Konzepterarbeitung

  • Wie lautet das Thema der Maßnahme? Welches (Lern-) Ziel wird verfolgt?
  • Wie wird die Maßnahme vor- & nachbereitet?
  • Was ist die Zielgruppe der Maßnahme?
  • Wie ist die Zusammenarbeit mit der tschechischen Partnerorganisation geplant? Welche Zusammensetzung der Teilnehmenden ist vorgesehen?
  • Besteht die Partnerschaft schon länger?
  • Sind weitere Maßnahmen auch im Nachbarland geplant? Falls nein, warum nicht?
  • Welchen Stellenwert hat die Beteiligung von Jugendlichen im Rahmen Ihres Projekts? Wie werden junge Menschen bei der Planung/Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einbezogen?
  • Welche Qualifikationen hat das Leitungsteam?
  • Mit welchen Methoden soll gearbeitet werden?
  • Welches Ergebnis soll die Maßnahme haben? Gibt es ein „Produkt“?
  • Wie werden die Themen Geschlechtersensibilität, Diversität und Inklusion bedacht?
  • Welchen Beitrag leistet die Maßnahme zu ökologischer Nachhaltigkeit?
  • Gibt es ein Highlight, das Sie hervorheben möchten?

Persönliche Unterstützung

Wenn Sie persönliche Unterstützung bei der Planung und Umsetzung benötigen, können Sie sich an Frau Stefanie Schütz wenden.

Portrait Stefanie Schütz

Stefanie Schütz

Pädagogische Mitarbeiterin

E-Mail Mehr

Der Antragstermin bei Tandem ist der 1.10. des Vorjahres. Die Antragstellung erfolgt direkt bei Maja Von Tilius.

Eine Nachbeantragung auf Förderung von Begegnungen und Projekten im laufenden Jahr, die noch nicht begonnen haben, ist für die zweite Jahreshälfte möglich, insofern Tandem über Haushaltsmittel verfügt, die aus Rückflüssen ausgefallener Begegnungen resultieren.

Maja Von Tilius

Maja Von Tilius

Sachbearbeiterin (Förderung)

E-Mail Mehr

Die Förderung im Rahmen des Schwerpunkts erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. Diese Finanzierungsart kann Anwendung finden, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und den vorhandenen Finanzmitteln. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen.

Die Förderung erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans, der hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich ist. Die Einzelansätze dürfen um bis zu 20 % überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann.

Bei Fehlbetragsfinanzierung ermäßigt sich bei einer nachträglichen Verringerung der veranschlagten Gesamtausgaben bzw. Erhöhung der Einnahmen die Zuwendung entsprechend. Kommt es zu Einsparungen in den Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan, verringert sich der Förderbetrag in gleicher Höhe und ist zurückzuzahlen.

Eine Verringerung der Teilnehmer:innenbeiträge kann dabei berücksichtigt werden, wenn sie durch eine geringere Zahl der Teilnehmenden bedingt ist. Achtung: Eine Verringerung der Eigenmittel und der sonstigen Einnahmen kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden!

Beachten Sie, dass

  • Honorare für Referenten:innen, Sprachmittler:innen, Dolmetscher:innen zuwendungsfähig sind.
  • Personalkosten und investive Ausgaben sowie Programmkosten in Tschechien nicht gefördert werden können.
  • die sich die Bezuschussung von Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz richtet.
  • die Zuwendung wirtschaftlich und sparsam zu verwenden ist.

Portal OASE

Antragsteller nutzen hierfür das Portal OASE, um Anträge zu stellen und abzurechnen. Anbei finden Sie auch ein Handbuch zur Nutzung des Portals.

OASE

Handbuch für OASE

 

Erläuterungen

Unterstützend finden Sie hier Erläuterungen zur Einreichung von Anträgen  und von Verwendungsnachweisen.

Erläuterungen für den Antrag

Erläuterung für den Verwendungsnachweis

 

Besonderheiten im elektronischen OASE-Verfahren

Im elektronischen Verfahren müssen zur Zeit noch Formblätter ins System als Anlage hochgeladen werden.

Formblätter Zentral- und Länderstellen

Folgende Formulare und Unterlagen müssen für das Antragsverfahren in Papierform beigefügt werden

Antrag

  • Konzept der Maßnahme einschließlich der Vor-und Nachbereitung
  • Vorläufiges Programm
  • Stammblatt S

    Stammblatt S

  • Gesamtantrag AV

    AV

  • Sonstige Aktivitäten AV5 inkl. Anlage

    AV5

    AV5 Anlage

  • Kosten- und Finanzierungsplan AV-K1 (Veranstaltung / Begegnung) bzw. 

    AV-K1

  • Kosten- und Finanzierungsplan AV-K3 (Druck-und Medienerzeugnis)

    AV-K3

Tipp: Schauen Sie sich zum Thema Sprache unsere Informationen an.

 

Verwendungsnachweis


Übermittlung

Es ist keine postalische Zusendung von Originalunterlagen nötig. Eine elektronische Übermittlung reicht aus.

Mittelabrufe

Mittel können vor, während und nach der Begegnung bzw. Erstellung des Produkts direkt bei Tandem abgerufen werden und müssen alsbaldig verbraucht werden. Ein alsbaldiger Verbrauch liegt vor, wenn die angeforderten Mittel innerhalb von sechs Wochen für fällige Zahlungen verwandt wurden.

Mittelabruf Formblatt RM

Die Mittelanforderungen müssen spätestens zum 01.12. des jeweiligen Haushaltsjahres vorliegen, damit die Mittel noch angewiesen werden können. Bei später eingehenden Anforderungen kann eine Auszahlung nicht mehr versichert werden; die nicht ausgezahlten Mittel verfallen.

Fachkräfteaustausche

Die Dauer von Fachkräfteprogrammen kann zwischen 1 bis 30 Tagen liegen.

Jugendbegegnungen

Die Dauer der Jugendbegegnung muss in der Regel mindestens fünf Tage betragen. Die Höchstdauer sind 30 Tage. An- und Abreistag können mitgezählt werden.

Mögliche Dauer in grenznahen Regionen

Für Maßnahmen in grenznahen Regionen kann eine kürzere Dauer gelten, wenn zwischen den gleichen Partnern und den gleichen Teilnehmer:innen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Begegnungen von insgesamt zehn Tagen stattfinden. Auch die Variante zweimal drei Tage oder dreimal zwei Tage (also insgesamt sechs Tage im Jahr) ist möglich. Es gelten die üblichen Tagessätze. Wichtig: Bei Begegnungen in Tschechien kann der Zuschlag bei einer Aufteilung in mehrere Begegnungen pro Jahr nicht für jede Teilmaßnahme beantragt werden. Er wird nur einmalig für die gesamte Programmdauer pro Teilnehmer:in gewährt. 

„Grenznah” umfasst in Deutschland:

  • in Bayern: die Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern
  • in Sachsen: die kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz, der Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis sowie die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

„Grenznah” umfasst in Tschechien:

  • im Norden: Liberecký kraj, Královéhradecký kraj, Pardubický kraj bzw.
  • im Nordwesten: Karlovarský kraj, Ústecký kraj bzw.
  • im Südwesten: Plzeňský kraj, Jihočeský kraj

Im grenznahen Raum ist ggf. auch eine Förderung durch Euroregionen möglich.

Euroregionen

Jugendbegegnungen

Die Teilnehmer:innen von Jugendbegegnungen dürfen nicht jünger als acht Jahre sein und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgenommen von der Altershöchstgrenze sind Fachkräfte der Jugendarbeit sowie Leiter:innen, Begleitpersonen, Sprachmittler:innen und Referenten:innen.

Fachkräfteaustausche

Ausgenommen von Altersgrenzen sind Fachkräfte der Jugendarbeit sowie Leiter:innen, Begleitpersonen, Sprachmittler:innen und Referenten:innen. Es ist in der Regel davon auszugehen, dass Fachkräfte ab einem Alter von mindestens 16 Jahren an Fachkräfteprogrammen teilnehmen können.

Ja, trilaterale Jugendbegegnungen können gefördert werden. Ausnahmen bilden die Länder Polen und Frankreich, die über Jugendwerke verfügen. Bei deutsch-tschechischen Begegnungen mit Polen oder Frankreich, wenden Sie sich bitte direkt an die Jugendwerke DPJW oder DFJW.

DPJWDFJW

Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, Zuschüsse für eine Begegnungsmaßnahme sowohl beim KJP als auch im EU-Programm ERASMUS + JUGEND IN AKTION zu beantragen. Die beantragten bzw. verwendeten Beträge sind jeweils gegenseitig anzuzeigen.

ERASMUS + Jugend in Aktion

Achtung: Eine Kofinanzierung durch weitere Bundesmittel ist nicht möglich.

Neben Teilnehmendenbeiträgen, Spenden und weiteren öffentlichen kommunalen Mitteln können Sie sich auch beim Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds und bei ERASMUS + Jugend in Aktion informieren.

Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds

ERASMUS + Jugend in Aktion

Ja, zur Kofinanzierung kann die Partnereinrichtung Fördermittel zum Beispiel bei folgenden Stellen anfragen:

Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds

Dům zahraniční spolupráce

Tandem-Büro in Tschechien

Ja, der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Personen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche ausreichend versichert sind.

Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischen Jugendaustausch, wenn

  • die Trägerschaft mit pädagogischer und inhaltliche Verantwortung des Projekts bei einem Träger der außerschulischen Jugendarbeit liegt,
  • das Projekt offen ausgeschrieben ist und sich nicht auf Teilnehmer:innen einer Schulklasse oder eines Kurses beschränkt,
  • die Teilnahme der Schüler:innen freiwillig ist und nicht benotet wird und
  • die Teilnehmer:innen an der Vorbereitung und Durchführung mitwirken.

Die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. 

  • Reisen von Einzelpersonen
  • Rundreisen
  • einseitige Studienfahrten
  • Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter
  • Maßnahmen der Jugenderholung
  • Reisen, die in Verbindung mit dem Hochschulstudium stehen
  • Begegnungen zu schulischen Zwecken
  • Maßnahmen im Breiten- und Leistungssport
  • Maßnahmen der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit
  • Begegnungen und Projekte, die der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung dienen
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zwecken

Mit den Nachweisen International haben Träger der Internationalen Jugendarbeit eine einfache Möglichkeit, die Teilnahme an ihren internationalen Projekten, das Engagement der Jugendlichen und Teamer:innen sowie die erworbenen Kompetenzen professionell zu bescheinigen.

Nachweise International

 

Nennung bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen

Die Förderer müssen von den Geförderten in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt grundsätzlich genannt werden. Dazu zählen Veröffentlichungen aller Art wie zum Beispiel:

  • Publikationen und Flyer
  • Arbeitsmaterialien
  • Berichte
  • Videos und Filme
  • Präsentationen
  • Presseartikel / Pressegespräche
  • Internetbeiträge
  • Social Media-Beiträge
  • öffentliche Ansprachen
  • Poster
  • weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen

Form der Nennung

Grundsätzlich ist auf eine Förderung durch Tandem - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinzuweisen. 

  • Logo: Auf Drucksachen oder elektronischen Seiten wie beispielsweise dem Internet, Präsentationen, Filmabspann ist dies durch Verwendung beider Logos zu geschehen. Den Logos muss der Hinweis “Gefördert von:” vorangestellt sein.

    Logo Tandem Digital     Logo Tandem Druck

    Logo Bundesfamilienministerium

  • Sprachliche Nennung: In Textbeiträgen wie Presseberichten oder Ansprachen ist dies durch eine explizite Nennung des vollständigen Namens zu geschehen.
  • Tagging: Auf Social Media ist dies durch Tagging zu passieren:
    • Instagram: tandem_cz_de
    • Facebook: tandem_cz_de
    • LinkedIn: Tandem

Hinweis

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P.

Projektförderung ANBest-P

 


Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie von der Beantragung bis zum Abschluss des Projekts

Maja Von Tilius

Maja Von Tilius

Sachbearbeiterin (Förderung)

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Lucie Matyášová

Lucie Matyášová

Sachbearbeiterin (Förderung)

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