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Kleine Projekte

Im außerschulischen Jugendaustausch gibt es die Möglichkeit aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums, dem sogenannten Kinder- und Jugendplan (KJP), Förderungen von kleinen Projekten zu beantragen, die inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-tschechischen Jugendaustausch stehen.

Mittelvergabe über folgende zwei Verfahren

Die Träger der Jugendarbeit, die einen Antrag auf Kleinaktivitätenförderung stellen wollen, können über die zuständige Zentral- beziehungsweise Länderstelle bei Tandem einen Zuschuss beantragen.

Zentralstellenverfahren

Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätten etc.), die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, können ihre Anträge auf Förderung nur dort einreichen.

Länderstellenverfahren

Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle und keinem Dachverband angeschlossen sind, insbesondere Träger der kommunalen Jugendarbeit, wenden sich an die oberste Landesjugendbehörde oder die von ihnen beauftragten Stellen. Die Adressen und Ansprechpersonen der zuständigen Landesbehörden finden Sie hier.

Kontaktdaten Landesbehörden

Fragen und Antworten rund um die Förderung

  • Projekte, die der Anbahnung neuer Partnerschaften dienen
  • Publikationen
  • Bildmaterial, Videos
  • Ausstellungen
  • Druckerzeugnisse
  • Übersetzungen
  • Homepageerweiterungen
  • Konzerte und andere offene Veranstaltungen
  • Weitere Formate möglich

Spätestens 6 Wochen vor Beginn des Projekts bei Tandem im laufenden Kalenderjahr.

Es gibt zwei Möglichkeiten einen Antrag zu stellen - hier wird die bevorzugte Variante in elektronischer Form dargestellt.

Letztempänger

Letztempfänger nutzen das Portal OASE, um Anträge zu stellen und abzurechnen. Unterstützend finden Sie hier Erläuterungen zur Einreichung von Antrag und Verwendungsnachweis sowie das Handbuch für OASE.

Portal OASE

Handbuch für OASE
 

Tipps: Einreichung des Antrags

Tipps: Einreichung Verwendungsnachweis

Zentral- und Länderstellen

Zentral- und Länderstellen bearbeiten Anträge in Web-SOWA. Eine Installationsanleitung und der Zugang können bei Herrn Marius Meier angefordert werden. 

Portrait Marius Meier

Marius Meier

Pädagogischer Mitarbeiter

E-Mail Mehr

Formblätter

Welche Formblätter in SOWA beziehungsweise OASE noch als Anlage hochgeladen werden müssen und welche im elektronischen Verfahren wegfallen, lesen Sie bitte in den Erläuterungen nach.

Formblätter Zentral- und Länderstellen

Erläuterungen Formblätter

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen SOWA- und OASE-Systeme von ConAct, DPJW, Stiftung DRJA und Tandem unabhängig voneinander arbeiten.

Es gibt zwei Möglichkeiten einen Antrag zu stellen - hier wird die  Variante in Papierform dargestellt. 

Für Letztempfänger 

Antrag
  • Formlose Projektbeschreibung, aus der der Bezug zum deutsch-tschechischen Jugendaustausch deutlich hervorgeht
  • Stammblatt S

    Stammblatt S

  • Kosten- und Finanzierungsplan 

    Formblatt AV3-K

Nachweis

Für Länder- und Verbandszentralstellen 

  • Bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens jedoch 1.000 EUR.
  • Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigen- und Drittmitteln nachzuweisen.

Mittel können vor, während und nach der Begegnung bzw. Erstellung des Produkts über die zuständige Zentral- beziehungsweise Länderstelle bei Tandem abgerufen werden und müssen alsbaldig verbraucht werden. Ein alsbaldiger Verbrauch liegt vor, wenn die angeforderten Mittel innerhalb von sechs Wochen für fällige Zahlungen verwandt wurden.

Die Mittelanforderungen müssen spätestens zum 01.12. des jeweiligen Haushaltsjahres Tandem vorliegen, damit die Mittel noch angewiesen werden können. Bei später eingehenden Anforderungen kann eine Auszahlung nicht mehr versichert werden; die nicht ausgezahlten Mittel verfallen.

Formblatt Mittelabruf

 

 

Nennung bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen

Die Förderer müssen von den Geförderten in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt grundsätzlich genannt werden. Dazu zählen Veröffentlichungen aller Art wie zum Beispiel:

  • Publikationen und Flyer
  • Arbeitsmaterialien
  • Berichte
  • Videos und Filme
  • Präsentationen
  • Presseartikel / Pressegespräche
  • Internetbeiträge
  • Social Media-Beiträge
  • öffentliche Ansprachen
  • Poster
  • weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen

Form der Nennung

Grundsätzlich ist auf eine Förderung durch Tandem - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinzuweisen. 

  • Logo: Auf Drucksachen oder elektronischen Seiten wie beispielsweise dem Internet, Präsentationen, Filmabspann ist dies durch Verwendung beider Logos zu geschehen. Den Logos muss der Hinweis “Gefördert von:” vorangestellt sein.

    Logo Tandem Digital   Logo Tandem Druck

    Logo Bundesfamilienministerium

  • Sprachliche Nennung: In Textbeiträgen wie Presseberichten oder Ansprachen ist dies durch eine explizite Nennung des vollständigen Namens zu geschehen.
  • Tagging: Auf Social Media ist dies durch Tagging zu passieren:

    Instagram: tandem_cz_de
    Facebook: tandem_cz_de
    LinkedIn: Tandem

Die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. 

Hinweis

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P. 

Allgemeine Nebenbestimmungen


Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie von der Beantragung bis zum Abschluss des Projekts.

Lucie Matyášová

Lucie Matyášová

Sachbearbeiterin (Förderung)

E-Mail Mehr

Kateřina Schneider

Sachbearbeiterin (Förderung)

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