Mittelvergabe über folgende zwei Verfahren
Die Träger der Jugendarbeit, die einen Antrag auf Kleinaktivitätenförderung stellen wollen, können über die zuständige Zentral- beziehungsweise Länderstelle bei Tandem einen Zuschuss beantragen.
Zentralstellenverfahren
Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätten etc.), die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, können ihre Anträge auf Förderung nur dort einreichen.
Länderstellenverfahren
Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle und keinem Dachverband angeschlossen sind, insbesondere Träger der kommunalen Jugendarbeit, wenden sich an die oberste Landesjugendbehörde oder die von ihnen beauftragten Stellen. Die Adressen und Ansprechpersonen der zuständigen Landesbehörden finden Sie hier.
Fragen und Antworten rund um die Förderung
- Projekte, die der Anbahnung neuer Partnerschaften dienen
- Publikationen
- Bildmaterial, Videos
- Ausstellungen
- Druckerzeugnisse
- Übersetzungen
- Homepageerweiterungen
- Konzerte und andere offene Veranstaltungen
- Weitere Formate möglich
Spätestens 6 Wochen vor Beginn des Projekts bei Tandem im laufenden Kalenderjahr.
Es gibt zwei Möglichkeiten einen Antrag zu stellen - hier wird die bevorzugte Variante in elektronischer Form dargestellt.
Letztempänger
Letztempfänger nutzen das Portal OASE, um Anträge zu stellen und abzurechnen. Unterstützend finden Sie hier Erläuterungen zur Einreichung von Antrag und Verwendungsnachweis sowie das Handbuch für OASE.
Tipps: Einreichung des Antrags
Tipps: Einreichung Verwendungsnachweis
Zentral- und Länderstellen
Zentral- und Länderstellen bearbeiten Anträge in Web-SOWA. Eine Installationsanleitung und der Zugang können bei Herrn Marius Meier angefordert werden.
Formblätter
Welche Formblätter in SOWA beziehungsweise OASE noch als Anlage hochgeladen werden müssen und welche im elektronischen Verfahren wegfallen, lesen Sie bitte in den Erläuterungen nach.
Formblätter Zentral- und Länderstellen
Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen SOWA- und OASE-Systeme von ConAct, DPJW, Stiftung DRJA und Tandem unabhängig voneinander arbeiten.
Es gibt zwei Möglichkeiten einen Antrag zu stellen - hier wird die Variante in Papierform dargestellt.
Für Letztempfänger
Antrag
- Formlose Projektbeschreibung, aus der der Bezug zum deutsch-tschechischen Jugendaustausch deutlich hervorgeht
Stammblatt S
Kosten- und Finanzierungsplan
Nachweis
- Formloser Sachbericht
Zahlenmäßige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
Belegliste
Statistische Mitteilung
Teilnehmendenliste oder auf Wunsch: englische Teilnehmendenliste
Teilnehmendenliste Formblatt L oder Englische Teilnehmendenliste Formblatt L
Für Länder- und Verbandszentralstellen
Sammelantrag, Mittelabruf, Nachweis
- Bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens jedoch 1.000 EUR.
- Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigen- und Drittmitteln nachzuweisen.
Mittel können vor, während und nach der Begegnung bzw. Erstellung des Produkts über die zuständige Zentral- beziehungsweise Länderstelle bei Tandem abgerufen werden und müssen alsbaldig verbraucht werden. Ein alsbaldiger Verbrauch liegt vor, wenn die angeforderten Mittel innerhalb von sechs Wochen für fällige Zahlungen verwandt wurden.
Die Mittelanforderungen müssen spätestens zum 01.12. des jeweiligen Haushaltsjahres Tandem vorliegen, damit die Mittel noch angewiesen werden können. Bei später eingehenden Anforderungen kann eine Auszahlung nicht mehr versichert werden; die nicht ausgezahlten Mittel verfallen.
Nennung bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen
Die Förderer müssen von den Geförderten in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt grundsätzlich genannt werden. Dazu zählen Veröffentlichungen aller Art wie zum Beispiel:
- Publikationen und Flyer
- Arbeitsmaterialien
- Berichte
- Videos und Filme
- Präsentationen
- Presseartikel / Pressegespräche
- Internetbeiträge
- Social Media-Beiträge
- öffentliche Ansprachen
- Poster
- weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
Form der Nennung
Grundsätzlich ist auf eine Förderung durch Tandem - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinzuweisen.
Logo: Auf Drucksachen oder elektronischen Seiten wie beispielsweise dem Internet, Präsentationen, Filmabspann ist dies durch Verwendung beider Logos zu geschehen. Den Logos muss der Hinweis “Gefördert von:” vorangestellt sein.
- Sprachliche Nennung: In Textbeiträgen wie Presseberichten oder Ansprachen ist dies durch eine explizite Nennung des vollständigen Namens zu geschehen.
Tagging: Auf Social Media ist dies durch Tagging zu passieren:
Instagram: tandem_cz_de
Facebook: tandem_cz_de
LinkedIn: Tandem
Die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden.
Hinweis
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P.