Für den außerschulischen Jugendaustausch mit der Tschechischen Republik stehen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel bereit.
Mittelvergabe über folgende zwei Verfahren
Die Träger der Jugendarbeit, die Jugendbegegnungen durchführen möchten, können über die zuständige Zentral- bzw. Länderstelle bei Tandem einen Zuschuss beantragen.
Zentralstellenverfahren
Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätten etc.), die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, können ihre Anträge auf Förderung nur dort einreichen.
Länderstellenverfahren
Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle und keinem Dachverband angeschlossen sind, insbesondere Träger der kommunalen Jugendarbeit, wenden sich an die oberste Landesjugendbehörde oder die von ihnen beauftragten Stellen. Die Adressen und Ansprechpersonen der zuständigen Landesbehörden finden Sie hier.
Kontakt- und Partnerbörse
Sollten Sie sich noch in der Orientierungsphase befinden und eine passende tschechische Partnereinrichtung suchen, kann Sie unsere Kontaktlotsin unterstützen.
Fragen und Antworten rund um die Förderung
Für die Begegnung müssen die Partnereinrichtungen ein gemeinsames Konzept erarbeiten, das insbesondere über Zielgruppen, Lernziele, Methoden und - bei themenorientierten Programmen - auch über die Themen hinreichenden Aufschluss gibt. Eine ausreichende Vorbereitung und Auswertung muss gewährleistet sein. Die verantwortlichen Leiter:innen der Veranstaltungen müssen Erfahrungen in der Jugendarbeit haben.
Wenn Sie persönliche Unterstützung bei der Planung und Umsetzung benötigen, können Sie sich an unseren pädagogischen Mitarbeiter Marius Meier wenden.
Frühzeitige Einreichung von Anträgen im Jahr vor der Begegnungsmaßnahme
Die Anträge von Begegnungsmaßnahmen müssen erfahrungsgemäß im August/September des Vorjahres bei der zuständigen Zentral- oder Länderstelle eingereicht werden. Da diese Fristen bei den einzelnen Stellen unterschiedlich sind, erfragen Sie den genauen Termin bei Ihrer Zentral- oder Länderstelle. Die Zentral- und Länderstellen prüfen, ob die angemeldeten Programme den Förderrichtlinien entsprechen und leiten die Unterlagen anschließend an Tandem weiter.
Der Antragstermin für Zentralstellen bei Tandem ist der 1.10. des Vorjahres.
Nachbeantragung einer Förderung im laufenden Jahr
Eine Nachbeantragung auf Förderung von Jugendbegegnungen im laufenden Jahr, die noch nicht begonnen haben, ist für die zweite Jahreshälfte möglich, insofern Tandem über Haushaltsmittel verfügt, die aus Rückflüssen ausgefallener Begegnungen resultieren.
Antragstermin für die Zentralstellen bei Tandem ist der 01.07. im laufenden Jahr.
Letztempfänger
Letztempfänger nutzen hierfür das Portal OASE, um Anträge zu stellen und abzurechnen. Unterstützend finden Sie hier Tipps zur Einreichung von Antrag und Verwendungsnachweis sowie das Handbuch für OASE.
Tipps: Einreichung des Antrags
Tipps: Einreichung Verwendungsnachweis
Zentral- und Länderstellen
Zentral- und Länderstellen bearbeiten Anträge im Webportal SOWA. Eine Installationsanleitung und der Zugang können bei Herrn Marius Meier angefordert werden.
Formblätter
Welche Formblätter in SOWA beziehungsweise OASE noch als Anlage hochgeladen werden müssen und welche im elektronischen Verfahren wegfallen, lesen Sie bitte in den Erläuterungen nach.
Formblätter Zentral- und Länderstellen
Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen SOWA- und OASE-Systeme von ConAct, DPJW, Stiftung DRJA und Tandem unabhängig voneinander arbeiten.
Folgende Formulare und Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Zentral- bzw. Länderstelle ein. Es ist keine postalische Zusendung von Originalunterlagen nötig. Eine elektronische Übermittlung reicht aus.
Antrag
Stammblatt
Antrag inklusive vorläufigem Programm
Verwendungsnachweis
Sachbericht inklusive durchgeführtem Programm
Belegliste
Teilnehmendenliste oder auf Wunsch: englische Teilnehmendenliste
Teilnehmendenliste Formblatt L oder Englische Teilnehmendenliste Formblatt L
Statistisches Formblatt
Jugendbegegnung in Tschechien
- Für Jugendbegegnungen in Tschechien kann den Teilnehmer:innen aus Deutschland ein Zuschuss zu den Fahrtkosten bewilligt werden. Dieser beträgt maximal 0,12 € pro einfachem Entfernungskilometer pro Teilnehmer:in. Zur Berechnung der Strecke wird ein einschlägiger und nachvollziehbarer Routenplaner zugrunde gelegt. Als Ausgangspunkt wird der Sammelort der Gruppe im Inland und als Zielort der Ort der Durchführung der Maßnahme herangezogen. Der ermittelte Gesamtbetrag für die Gruppe wird auf volle Euro abgerundet.
- Für die Aufwendungen des Trägers, insbesondere für Vorbereitung und Auswertung (in Deutschland), kann ein Zuschlag für Teilnehmer:innen aus Deutschland von 30 € pro Teilnehmer:in, aber höchstens jedoch 300 € je Maßnahme, gewährt werden.
Jugendbegegnung in Deutschland
- Für Begegnungen mit Jugendlichen aus Tschechien in Deutschland können pauschale Tagessätze für Teilnehmer:innen aus Deutschland und Tschechien gewährt werden. Die Tagessätze betragen bei Jugendbegegnungen 24 € je Teilnehmer:in. Der für die Teilnehmenden geltende Tagessatz bzw. Zuschuss kann auch für Leiter:innen sowie Mitarbeiter:innen gegeben werden, soweit sie nicht ständig an der Einrichtung tätig sind, an der die Maßnahme durchgeführt wird.
- Für die Sprachmittlung kann ein Zuschlag bis zu 305 € pro Tag gewährt werden. Tipp: Schauen Sie sich zum Thema Sprache gern dazu unsere Informationen auf dieser Website an.
Fördersätze für alle Teilnehmenden
Die Fördersätze gelten für alle Teilnehmenden: Für die Jugendlichen, die Leitungs- und Begleitpersonen und Sprachmittler:innen.
Hier finden Sie die Fördersätze in tabellarischer Übersicht.
Mittel können vor, während und nach der Begegnung bzw. Erstellung des Produkts über die zuständige Zentral- bzw. Länderstelle bei Tandem über das untenstehende Formblatt abgerufen werden und müssen alsbaldig verbraucht werden. Ein alsbaldiger Verbrauch liegt vor, wenn die angeforderten Mittel innerhalb von sechs Wochen für fällige Zahlungen verwandt wurden.
Die Mittelanforderungen müssen spätestens zum 01.12. des jeweiligen Haushaltsjahres Tandem vorliegen, damit die Mittel noch angewiesen werden können. Bei später eingehenden Anforderungen kann eine Auszahlung nicht mehr versichert werden; die nicht ausgezahlten Mittel verfallen.
Dauer im Allgemeinen
Die Dauer der Jugendbegegnung muss in der Regel mindestens fünf Tage betragen. Die Höchstdauer sind 30 Tage. An- und Abreistag können mitgezählt werden.
Mögliche Dauer in grenznahen Regionen
Für Maßnahmen in grenznahen Regionen kann eine kürzere Dauer gelten, wenn zwischen den gleichen Partnern und den gleichen Teilnehmer:innen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Begegnungen von insgesamt zehn Tagen stattfinden. Auch die Variante zweimal drei Tage oder dreimal zwei Tage (also insgesamt sechs Tage im Jahr) ist möglich.
Es gelten die üblichen Tagessätze. Wichtig: Bei Begegnungen in Tschechien kann der Zuschlag bei einer Aufteilung in mehrere Begegnungen pro Jahr nicht für jede Teilmaßnahme beantragt werden. Er wird nur einmalig für die gesamte Programmdauer pro Teilnehmer:in gewährt.
„Grenznah“ umfasst in Deutschland:
- in Bayern: die Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern
- in Sachsen: die kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz, der Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis sowie die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
„Grenznah“ umfasst in Tschechien:
- im Norden: Liberecký kraj, Královéhradecký kraj, Pardubický kraj
- im Nordwesten: Karlovarský kraj, Ústecký kraj
- im Südwesten: Plzeňský kraj, Jihočeský kraj
Im grenznahen Raum ist ggf. auch eine Förderung durch Euroregionen möglich.
Die Teilnehmer:innen von Jugendbegegnungen dürfen nicht jünger als acht Jahre sein und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ausgenommen von der Altershöchstgrenze sind Fachkräfte der Jugendarbeit sowie Leiter:innen, Begleitpersonen, Sprachmittler:innen und Referenten:innen.
Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, Zuschüsse für eine Begegnungsmaßnahme sowohl beim KJP als auch im EU-Programm ERASMUS + JUGEND IN AKTION zu beantragen. Die beantragten bzw. verwendeten Beträge sind jeweils gegenseitig anzuzeigen.
Achtung: Eine Kofinanzierung durch weitere Bundesmittel ist in der Regel nicht möglich.
Neben Teilnehmendenbeiträgen, Spenden und weiteren öffentlichen kommunalen Mitteln, gibt es auch weitere Fördermöglichkeiten. Sie können sich dazu auch hier informieren:
Ja, zur Kofinanzierung kann die Partnereinrichtung Fördermittel zum Beispiel bei folgenden Stellen anfragen:
Ja, der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Personen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche ausreichend versichert sind.
Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischer Jugendaustausch, wenn
- die Trägerschaft mit pädagogischer und inhaltliche Verantwortung des Projekts bei einem Träger der außerschulischen Jugendarbeit liegt,
- das Projekt offen ausgeschrieben ist und sich nicht auf Teilnehmer:innen einer Schulklasse oder eines Kurses beschränkt,
- die Teilnahme der Schüler:innen freiwillig ist und nicht benotet wird und
- die Teilnehmer:innen an der Vorbereitung und Durchführung mitwirken.
Die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden.
- Reisen von Einzelpersonen
- Rundreisen
- einseitige Studienfahrten
- Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter
- Maßnahmen der Jugenderholung
- Reisen, die in Verbindung mit dem Hochschulstudium stehen
- Begegnungen zu schulischen Zwecken
- Maßnahmen im Breiten- und Leistungssport
- Maßnahmen der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit
- Begegnungen und Projekte, die der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung dienen
- Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zwecken
Mit den Nachweisen International haben Träger der Internationalen Jugendarbeit eine einfache Möglichkeit, die Teilnahme an ihren internationalen Projekten, das Engagement der Jugendlichen und Teamer:innen sowie die erworbenen Kompetenzen professionell zu bescheinigen.
Nennung bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen
Die Förderer müssen von den Geförderten in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt grundsätzlich genannt werden. Dazu zählen Veröffentlichungen aller Art wie zum Beispiel:
- Publikationen und Flyer
- Arbeitsmaterialien
- Berichte
- Videos und Filme
- Präsentationen
- Presseartikel / Pressegespräche
- Internetbeiträge
- Social Media-Beiträge
- öffentliche Ansprachen
- Poster
- weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
Form der Nennung
Grundsätzlich ist auf eine Förderung durch Tandem - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinzuweisen.
Logo: Auf Drucksachen oder elektronischen Seiten wie beispielsweise dem Internet, Präsentationen, Filmabspann ist dies durch Verwendung beider Logos zu geschehen. Den Logos muss der Hinweis “Gefördert von:” vorangestellt sein.
- Sprachliche Nennung: In Textbeiträgen wie Presseberichten oder Ansprachen ist dies durch eine explizite Nennung des vollständigen Namens zu geschehen.
Tagging: Auf Social Media ist dies durch Tagging zu passieren:
Instagram: tandem_cz_de
Facebook: tandem_cz_de
LinkedIn: Tandem
Hinweis
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.