Im Mittelpunkt stehen dabei die typischen Aufgaben, Methoden und Arbeitsbereiche der gastgebenden Einrichtung. Die/der tschechische Hospitant:in muss in die pädagogische und fachliche Arbeit konkret einbezogen werden. Das Ziel dieses Programms beinhaltet den Austausch, die Intensivierung und die Weiterentwicklung fachlicher Kenntnisse. Interkulturelle Kompetenzen werden durch die unmittelbare Erfahrung und die Erlebnisse vor Ort gefördert und in der Betreuung und Nachbereitung reflektiert und vertieft.
Interessierte Träger in Deutschland können als empfangende Einrichtung finanzielle Unterstützung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) beantragen.
Fragen und Antworten rund um die Förderung
Empfangende Einrichtungen können sein:
- Jugendbildungs- und Begegnungsstätten
- Jugendzentren oder Jugendfreizeiteinrichtungen
- Geschäftsstellen von Jugendverbänden
- Jugendämter
- Weitere Einrichtungen sind denkbar
- Anerkennung als Träger der Jugendhilfe
- Bereitschaft zur inhaltlichen Begleitung der Hospitation durch eine pädagogische Fachkraft
- angemessene Unterbringung (z.B. in Gastfamilie, Wohnheim, Personalwohnung o.Ä.) und Verpflegung des/der Hospitanten:in
Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit, insbesondere ehrenamtliche und hauptberufliche
- Gruppenleiter:innen, Betreuer:innen
- Mitarbeiter:innen von Jugendverbänden und Jugendfreizeiteinrichtungen
- Mitarbeiter:innen von Jugendämtern auf kommunaler und Bezirksebene
Der/die Hospitant:in muss
- mindestens 16 Jahre alt sein
- über gute Deutsch- bzw. Englischkenntnisse verfügen
- über eine ausreichende Zusatzversicherung für den Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland verfügen
Einrichtungen, die an der Aufnahme und Betreuung eines Hospitanten beziehungsweise einer Hospitantin aus Tschechien Interesse, jedoch noch keinen Kontakt zu in Frage kommenden Fachkräften haben, werden bei der Suche von unserer Kontaktlotsin Daniela Cvachová unterstützt.
Bitte füllen Sie den Vermittlungsbogen aus und senden diesen an sie weiter. Denken Sie daran, die Tätigkeitsbeschreibung auch für Außenstehende verständlich zu formulieren – sie ist eine wichtige Information für Interessenten:innen aus Tschechien und oft ausschlaggebend bei der Entscheidung und den Erwartungen an die Hospitation.
Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Hospitation bei Tandem im laufenden Kalenderjahr.
Fachkräfte der Jugendarbeit aus Tschechien können über einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen, jedoch höchstens 90 Tagen, die praktische Arbeit von deutschen Einrichtungen der Jugendarbeit kennenlernen.
Für die Hospitation in Deutschland ist ein pauschaler Tagessatz in Höhe von 40 EUR pro Tag festgelegt.
Förderfähige Ausgaben:
- Unterkunft, Verpflegung, Programmkosten
- Versicherung in Deutschland (verpflichtend)
- Fahrtkosten im ÖPNV vor Ort
Nichtförderfähige Ausgaben:
- Taschengeld
- Kosten für An- und Abreise
Folgende Formulare und Unterlagen reichen Sie direkt bei Tandem ein:
Antrag
Formblatt A-Hospi
Antrag der empfangenden Einrichtung
Konkrete Beschreibung der Aufgaben, die der Hospitant:in im Rahmen der Hospitation erfüllen soll
Bewerbung des/der Hospitanten:in
Tabellarischer Lebenslauf des/der Hospitanten:in
Bescheinigung einer tschechischen Einrichtung über die aktive Tätigkeit des/der Hospitanten:in im Bereich der Jugendarbeit
Verwendungsnachweis
Erfahrungsbericht des/der Hospitanten:in
Auswertungsbericht der deutschen Einrichtung
Formblatt N-Hospi
Belegliste Formblatt V-BLi
Es ist keine postalische Zusendung von Originalunterlagen nötig. Eine elektronische Übermittlung reicht aus.
Mittel können vor, während und nach der Hospitation direkt bei Tandem abgerufen werden und müssen alsbaldig verbraucht werden. Ein alsbaldiger Verbrauch liegt vor, wenn die angeforderten Mittel innerhalb von sechs Wochen für fällige Zahlungen verwandt wurden.
Die Mittelanforderungen müssen spätestens zum 01.12. des jeweiligen Haushaltsjahres vorliegen, damit die Mittel noch angewiesen werden können. Bei später eingehenden Anforderungen kann eine Auszahlung nicht mehr versichert werden; die nicht ausgezahlten Mittel verfallen.
Die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden.
Mit den Nachweisen International haben Träger der Internationalen Jugendarbeit eine einfache Möglichkeit, die Teilnahme an ihren internationalen Projekten, das Engagement der Jugendlichen und Teamer/-innen sowie die erworbenen Kompetenzen professionell zu bescheinigen.
Nennung bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen
Die Förderer müssen von den Geförderten in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt grundsätzlich genannt werden. Dazu zählen Veröffentlichungen aller Art wie zum Beispiel:
- Publikationen und Flyer
- Arbeitsmaterialien
- Berichte
- Videos und Filme
- Präsentationen
- Presseartikel / Pressegespräche
- Internetbeiträge
- Social Media-Beiträge
- öffentliche Ansprachen
- Poster
- weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
Form der Nennung
Grundsätzlich ist auf eine Förderung durch Tandem - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinzuweisen.
Logo: Auf Drucksachen oder elektronischen Seiten wie beispielsweise dem Internet, Präsentationen, Filmabspann ist dies durch Verwendung beider Logos zu geschehen. Den Logos muss der Hinweis “Gefördert von:” vorangestellt sein.
- Sprachliche Nennung: In Textbeiträgen wie Presseberichten oder Ansprachen ist dies durch eine explizite Nennung des vollständigen Namens zu geschehen.
Tagging: Auf Social Media ist dies durch Tagging zu passieren:
Instagram: tandem_cz_de
Facebook: tandem_cz_de
LinkedIn: Tandem
Hinweis
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P.