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Fachkräfteaustausch

Für den außerschulischen Fachkräfteaustausch mit der Tschechischen Republik stehen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel bereit. 

Mittelvergabe über folgende zwei Verfahren

Die Träger der Jugendarbeit, die Fachkräfteprogramme durchführen möchten, können über die zuständige Zentral- bzw. Länderstelle bei Tandem einen Zuschuss beantragen.

Zentralstellenverfahren

Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätten etc.), die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, können ihre Anträge auf Förderung nur dort einreichen.

Länderstellenverfahren

Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle und keinem Dachverband angeschlossen sind, insbesondere Träger der kommunalen Jugendarbeit, wenden sich an die oberste Landesjugendbehörde oder die von ihnen beauftragten Stellen. Die Adressen und Ansprechpersonen der zuständigen Landesbehörden finden Sie hier.

Kontaktdaten Landesbehörden

Kontakt- und Partnerbörse

Sollten Sie sich noch in der Orientierungsphase befinden und eine passende tschechische Partnereinrichtung suchen, kann Sie unsere Kontaktlotsin unterstützen.

Kontaktdatenbank

Fragen und Antworten rund um die Förderung

Für die Begegnung müssen die Partnereinrichtungen ein gemeinsames Konzept erarbeiten, das insbesondere über Zielgruppen, Lernziele, Methoden und - bei themenorientierten Programmen - auch über die Themen hinreichenden Aufschluss gibt. Eine ausreichende Vorbereitung und Auswertung muss gewährleistet sein. Die verantwortlichen Leiter:innen der Veranstaltungen müssen Erfahrungen in der Jugendarbeit haben.

Wenn Sie persönliche Unterstützung bei der Planung und Umsetzung benötigen, können Sie sich an unseren pädagogischen Mitarbeiter Herrn Marius Meier wenden.

Portrait Marius Meier

Marius Meier

Pädagogischer Mitarbeiter

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Frühzeitige Einreichung von Anträgen im Jahr vor der Begegnungsmaßnahme

Die Anträge von Begegnungsmaßnahmen müssen erfahrungsgemäß im August/September des Vorjahres bei der zuständigen Zentral- oder Länderstelle eingereicht werden. Da diese Fristen bei den einzelnen Stellen unterschiedlich sind, erfragen Sie den genauen Termin bei Ihrer Zentral- oder Länderstelle. Die Zentral- und Länderstellen prüfen, ob die angemeldeten Programme den Förderrichtlinien entsprechen und leiten die Unterlagen anschließend an Tandem weiter. 

Der Antragstermin für Zentralstellen bei Tandem ist der 1.10. des Vorjahres.

Nachbeantragung einer Förderung im laufenden Jahr

Eine Nachbeantragung auf Förderung von Jugendbegegnungen im laufenden Jahr, die noch nicht begonnen haben, ist für die zweite Jahreshälfte möglich, insofern Tandem über Haushaltsmittel verfügt, die aus Rückflüssen ausgefallener Begegnungen resultieren. 

Antragstermin für die Zentralstellen bei Tandem ist der 01.07. im laufenden Jahr.

Letztempfänger

Letztempfänger nutzen hierfür das Portal OASE, um Anträge zu stellen und abzurechnen. Unterstützend finden Sie hier Tipps zur Einreichung von Antrag und Verwendungsnachweis sowie das Handbuch für OASE.

Portal OASE

Handbuch für OASE
 

Tipps: Einreichung des Antrags

Tipps: Einreichung Verwendungsnachweis

Zentral- und Länderstellen

Zentral- und Länderstellen bearbeiten Anträge in Web-SOWA. Eine Installationsanleitung und der Zugang können bei Herrn Marius Meier angefordert werden. 

Portrait Marius Meier

Marius Meier

Pädagogischer Mitarbeiter

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Formblätter

Welche Formblätter in SOWA beziehungsweise OASE noch als Anlage hochgeladen werden müssen und welche im elektronischen Verfahren wegfallen, lesen Sie bitte in den Erläuterungen nach.

Formblätter Zentral- und Länderstellen

Erläuterungen Formblätter

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen SOWA- und OASE-Systeme von ConAct, DPJW, Stiftung DRJA und Tandem unabhängig voneinander arbeiten.

Folgende Formulare und Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Zentral- bzw. Länderstelle ein. Es ist keine postalische Zusendung von Originalunterlagen nötig. Eine elektronische Übermittlung reicht aus. 

Antrag

 

Verwendungsnachweis

Fachkräfteaustausch in Tschechien 

  • Für Fachkräftemaßnahmen in Tschechien kann den Teilnehmer:innen aus Deutschland ein Zuschuss zu den Fahrtkosten bewilligt werden. Dieser beträgt maximal 0,12 € pro einfachem Entfernungskilometer pro Teilnehmer:in. Zur Berechnung der Strecke wird ein einschlägiger und nachvollziehbarer Routenplaner zugrunde gelegt. Als Ausgangspunkt wird der Sammelort der Gruppe im Inland und als Zielort der Ort der Durchführung der Maßnahme herangezogen. Der ermittelte Gesamtbetrag für die Gruppe wird auf volle Euro abgerundet.
  • Für die Aufwendungen des Trägers, insbesondere für Vorbereitung und Auswertung (in Deutschland), kann ein Zuschlag für Teilnehmer:innen aus Deutschland von 50 € pro Teilnehmer:in, aber höchstens jedoch 500 € je Maßnahme, gewährt werden.

Fachkräfteaustausch in Deutschland

  • Für Fachkräftemaßnahmen in Deutschland können pauschale Tagessätze für Teilnehmer:innen aus Deutschland und Tschechien gewährt werden. Die Tagessätze betragen 40 € je Teilnehmer:in.
  • Für die Sprachmittlung kann ein Zuschlag bis zu 305 € pro Tag gewährt werden. Tipp: Schauen Sie sich zum Thema Sprache gern dazu unsere Informationen auf dieser Website an.

Fördersätze für alle Teilnehmenden

Die Fördersätze gelten für alle Teilnehmenden.

Hier finden Sie die Fördersätze in tabellarischer Übersicht.

Fördersätze

Mittel können vor, während und nach der Begegnung bzw. Erstellung des Produkts über die zuständige Zentral- beziehungsweise Länderstelle bei Tandem über das untenstehende Formblatt abgerufen werden und müssen alsbaldig verbraucht werden. Ein alsbaldiger Verbrauch liegt vor, wenn die angeforderten Mittel innerhalb von sechs Wochen für fällige Zahlungen verwandt wurden.

Formblatt Mittelabruf

Die Mittelanforderungen müssen spätestens zum 01.12. des jeweiligen Haushaltsjahres Tandem vorliegen, damit die Mittel noch angewiesen werden können. Bei später eingehenden Anforderungen kann eine Auszahlung nicht mehr versichert werden; die nicht ausgezahlten Mittel verfallen.

 

Die Dauer von Fachkräfteprogrammen kann zwischen 1 bis 30 Tagen liegen. 

Ausgenommen von Altersgrenzen sind Fachkräfte der Jugendarbeit sowie Leiter:innen, Begleitpersonen, Sprachmittler:innen und Referenten:innen. Es ist in der Regel davon auszugehen, dass Fachkräfte ab einem Alter von mindesten 16 Jahren an Fachkräfteprogrammen teilnehmen können.

Ja, trilaterale Fachkräfteprogramme können gefördert werden. Ausnahmen bilden die Länder Polen und Frankreich, die über Jugendwerke verfügen. Bei deutsch-tschechischen Begegnungen mit Polen (DPJW) oder Frankreich (DFJW), wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Jugendwerke.

DPJW  

DFJW

Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, Zuschüsse für eine Begegnungsmaßnahme sowohl beim KJP als auch im EU-Programm ERASMUS + JUGEND IN AKTION zu beantragen. Die beantragten bzw. verwendeten Beträge sind jeweils gegenseitig anzuzeigen.

Achtung: Eine Kofinanzierung durch weitere Bundesmittel ist in der Regel nicht möglich.

Neben Teilnehmendenbeiträgen, Spenden und weiteren öffentlichen kommunalen Mitteln, gibt es auch weitere Fördermöglichkeiten. Sie können sich dazu hier informieren:

 Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds 

 ERASMUS+ Jugend in Aktion 

Ja, zur Kofinanzierung kann die Partnereinrichtung Fördermittel zum Beispiel bei folgenden Stellen anfragen:

Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds

Dům zahraniční spolupráce

Tandem-Büro in Tschechien

Ja, der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Personen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche ausreichend versichert sind.

Die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. 

  • Reisen von Einzelpersonen
  • Rundreisen
  • einseitige Studienfahrten
  • Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter
  • Maßnahmen der Jugenderholung
  • Reisen, die in Verbindung mit dem Hochschulstudium stehen
  • Begegnungen zu schulischen Zwecken
  • Maßnahmen im Breiten- und Leistungssport
  • Maßnahmen der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit
  • Begegnungen und Projekte, die der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung dienen
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zwecken

Mit den Nachweisen International haben Träger der Internationalen Jugendarbeit eine einfache Möglichkeit, die Teilnahme an ihren internationalen Projekten, das Engagement der Jugendlichen und Teamer/-innen sowie die erworbenen Kompetenzen professionell zu bescheinigen.

Nachweis International

Nennung bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen

Die Förderer müssen von den Geförderten in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt grundsätzlich genannt werden. Dazu zählen Veröffentlichungen aller Art wie zum Beispiel:

  • Publikationen und Flyer
  • Arbeitsmaterialien
  • Berichte
  • Videos und Filme
  • Präsentationen
  • Presseartikel / Pressegespräche
  • Internetbeiträge
  • Social Media-Beiträge
  • öffentliche Ansprachen
  • Poster
  • weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen

Form der Nennung

Grundsätzlich ist auf eine Förderung durch Tandem - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinzuweisen. 

  • Logo: Auf Drucksachen oder elektronischen Seiten wie beispielsweise dem Internet, Präsentationen, Filmabspann ist dies durch Verwendung beider Logos zu geschehen. Den Logos muss der Hinweis “Gefördert von:” vorangestellt sein.

    Logo Tandem Digital      Logo Tandem Druck

    Logo Bundesfamilienministerium

  • Sprachliche Nennung: In Textbeiträgen wie Presseberichten oder Ansprachen ist dies durch eine explizite Nennung des vollständigen Namens zu geschehen.
  • Tagging: Auf Social Media ist dies durch Tagging zu passieren:

    Instagram: tandem_cz_de
    Facebook: tandem_cz_de
    LinkedIn: Tandem

Hinweis

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.

Allgemeine Nebenbestimmungen


Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie von der Beantragung bis zum Abschluss des Projekts.

Lucie Matyášová

Lucie Matyášová

Sachbearbeiterin (Förderung)

E-Mail Mehr

Kateřina Schneider

Sachbearbeiterin (Förderung)

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