Zentralstellenverfahren

Für den außerschulischen Jugendaustausch mit der Tschechischen Repu­blik stehen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel bereit. Die Mittel werden über folgende Verfahren vergeben:

Zentralstellenverfahren: Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätten etc.), die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, können ihre Anträge auf Förderung nur dort einreichen.

Länderverfahren: Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle und keinem Dachverband angeschlossen sind, insbesondere Träger der kommunalen Jugendarbeit, wenden sich an die oberste Landes­jugendbehörde oder die von ihnen beauftragten Stellen.
Hier finden Sie die Adressen und Ansprechpartner:innen.