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Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme

Tandem verwaltet von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  die „Sondermittel Tschechische Republik“ aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP). Aus diesen Mitteln wird der außerschulische deutsch- tschechische Jugendaustausch gefördert. D.h. die Träger der Jugendarbeit, die Jugendbegegnungen und/oder Fachkräfteprogramme durchführen möchten, können über die zuständige Zentral- bzw. Länderstelle bei Tandem einen Zuschuss beantragen.

Über die Fördermodalitäten des KJP informieren wir Sie unter Informationen für Jugendverbände. Es handelt sich um detaillierte Hinweise:

 

1. zum Antragsverfahren

Zentralstellenverfahren

Antragstermine

→ Antragsformblatt A2-AMB (Word, Excel) oder elektronisch

zuständige Ansprechpartner:innen der Länder

  

2. zu den Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme

Programmanforderungen

 

3. zu den Finanzierungsrichtlinien und Fördersätzen

→ Höhe der Förderbeträge

 

4. weitere Informationen

zusätzliche Informationen zur Förderung für den grenznahen Raum zur Tschechischen Republik (in Bayern die Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern, in Sachsen die kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz,  der Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis sowie die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)

→ Tschechische Vereine und Organisationen können bei Tandem Pilsen einen Zuschuss für gemeinsame Veranstaltungen mit einem deutschen Partner beantragen. Im Programm „Mit Tandem loslegen!“ können Antragsteller aus dem außerschulischen Bereich eine Förderung für Begegnungen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 bis 26 Jahren beantragen. Ein Projekt kann mit maximal 10.000 CZK gefördert werden.

→ Linktipp: Nachweise International (www.nachweise-international.de): Durch die Nachweise International können den jugendlichen Teilnehmenden ihre eigenen Leistungen und Kompetenzen bewusster gemacht werden.