Hospitationsprogramm „Voneinander lernen - Učit se navzájem“ – Voraussetzungen für Hospitant_innen aus Tschechien

Als Hospitant:innen aus Tschechien werden angesprochen:

Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit, insbesondere ehrenamtliche und hauptamtliche

→ Gruppenleiter:innen, Betreuer:innen

→ Mitarbeiter:innen von Jugendverbänden und Jugendfreizeiteinrichtungen

→ Mitarbeiter:innen von Jugendämtern auf kommunaler und Bezirksebene

 

Voraussetzungen:

→ mind. 18 Jahre

→ gute Deutschkenntnisse

→ Der:die Hospitant:in aus Tschechien verpflichtet sich, eine ausreichende Zusatzversicherung in der Tschechischen Republik für den Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland abzuschließen