A wie Autofahren in Tschechien
Reisen mit dem Auto ist kein Problem. Das Straßennetz ist relativ dicht und gut ausgebaut. In Tschechien gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer. Wenn das strenge Alkoholverbot am Steuer missachtet wird, muss mit hohen Strafen gerechnet werden. Immer mitzuführen ist die internationale grüne Versicherungskarte. Für den größten Teil des Autobahnnetzes sowie manche Abschnitte der Schnellstraßen wird eine Vignette (dálniční známka) benötigt, die es an jedem Grenzübergang, an vielen Tankstellen und auf Postämtern gibt. Die Kosten für die Jahresvignette betragen für Autos unter 3,5 Tonnen 1.500 Kč, für eine Monatsvignette 440 Kč und für eine 10-Tages-Vignette 310 Kč. (Stand: Januar 2013)
Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt in Ortschaften 50 km/h, außerhalb 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Außerdem muss in der Tschechischen Republik seit Juli 2006 das ganze Jahr über – auch am Tag – mit Licht gefahren werden. Für Autofahrer/-innen bedeutet das, entweder mit Abblendlicht oder mit Tagfahrlicht zu fahren. Parken auf dem Bürgersteig oder mit zwei Rädern auf dem Gehweg ist nur bei entsprechender Ausschilderung erlaubt. Telefonieren ohne Freisprechanlage ist während des Fahrens verboten. Zudem müssen Autofahrer/-innen immer Ersatzglühlampen sowie eine Warnweste im Auto mitführen.
Seit 1. August 2011 gibt es in Tschechien eine allgemeine Winterreifenpflicht. Ist die Schneedecke auf der Straße geschlossen, herrschen Eis oder Raureif beziehungsweise kann aufgrund der Witterungsbedingungen mit einer derartigen Situation gerechnet werden, gilt die Winterreifenpflicht. Das neue Gesetz ersetzt eine ältere Bestimmung, wonach der Beginn und das Ende eines treckenabschnitts durch ein spezielles Verkehrszeichen (blaues Gebotsschild mit Auto und Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Der Gültigkeitszeitraum ist 1. November bis 31. März.
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