Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Förderung von deutsch-tschechischen digitalen Austauschprojekten

Gültig ab 01.01.2021

 

Auch wenn aktuell viele geplante Austauschprojekte nicht stattfinden können bzw. verschoben werden müssen, haben Sie mit Ihren kreativen Ideen zu Onlinekonferenzen, digitalen Treffen und grenzübergreifenden Medienprojekten den deutsch-tschechischen Jugendaustausch gelebt und mit Hilfe von modernen Kommunikationstechnologien durchgeführt.

Zur Sicherung und Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit können nun Online-Austauschprojekte (digital und hybrid) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) unter Berücksichtigung folgender Kriterien gefördert werden:

  • Der Austausch sollte mindestens vier gemeinsame Programmtage dauern, die jedoch nicht unmittelbar aufeinander folgen müssen. Der Austausch hat ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziel, Inhalt, Methode).
  • Ein Programmtag umfasst mindestens vier Stunden mit gemeinsamem oder parallelem Programm (in Kleingruppen) der Gruppe.
  • Darin enthalten sind die Treffen von durchschnittlich täglich 90 Online-Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen.

 Für kürzere Projekte bzw. Projekte, die nicht als Austauschprojekte nach den oben definierten Kriterien gefördert werden können, eignet sich weiterhin die Förderung als Kleinprojekt.

Das Projekt wird fördertechnisch als Programm in Deutschland betrachtet, wenn die deutsche Seite einlädt und das Programm für die Gruppe organisiert. D. h., dass für Teilnehmende aus Deutschland und Tschechien Tagegelder für Programmkosten gemäß Anlage 4 der Richtlinien KJP beantragt werden können.

Jugendbegegnungen

  • Tagessätze für Teilnehmende aus Deutschland und Tschechien 24 € / pro Person
  • Honorare für Sprachmittlung/Dolmetschen 305 € pro Tag (max.)

 Fachkräftemaßnahmen

  • Tagessätze für Teilnehmende aus Deutschland und Tschechien 40 € / pro Person
  • Honorare für Sprachmittlung/Dolmetschen 305 € pro Tag (max.)

Diese können für alle Kosten eingesetzt werden, die der deutschen Seite entstehen: Von Unterkunft und Verpflegung bei hybriden Projekten bis zur technischen Unterstützung. Lizenzen für Plattformen oder Videokonferenz-Tools sind als Programmkosten förderfähig. Nicht gefördert werden können Kosten, die originär in Tschechien für Unterbringung und Verpflegung entstehen, Zuschläge zur Vor- und Nachbereitung sowie Kosten für technische Ausstattung (Technikausstattungen, Hardware, Kleingeräte).

Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt im Zentralstellenverfahren. Anträge können, um mehr Flexibilität in der Planung zu ermöglichen, von den Zentralstellen quartalsweise eingereicht werden. Verwendet werden die bestehenden KJP-Formulare.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen zu digitalen Austauschprojekten allgemein und im Schwerpunkt "Jugend gestaltet Zukunft", wenden Sie sich bitte direkt an 

Lucie Matyášová

E-Mail: matyasova(at)tandem-org(dot)de

und

Kateřina Holišová

E-Mail: holisova(at)tandem-org(dot)de

 

Unser Partnerbüro Tandem Pilsen bietet für Ihre tschechischen Partnerorganisationen ebenfalls die Möglichkeit der Förderung von digitalen Maßnahmen im Rahmen des Programms „Mit Tandem loslegen“. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 CZK. (Informationen auf Deutsch: "Mit Tandem loslegen", Informationen auf Tschechisch: "Rozjeď to s Tandemem")