A wie Arbeitsgenehmigung
Eine spezielle Arbeitsgenehmigung ist für EU-Bürger/-innen nicht erforderlich. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags kann man ohne weiteres der Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Arbeitgeber muss lediglich das örtlich zuständige Arbeitsamt schriftlich über die Einstellung informieren.
Weitere Informationen:
→ www.ba-auslandsvermittlung.de
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