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A  wie Arbeitsgenehmigung

Eine spezielle Arbeitsgenehmigung ist für EU-Bürger/-innen nicht erforderlich. Nach Unterzeichnung des  Arbeitsvertrags kann man ohne weiteres der Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Arbeitgeber muss lediglich das örtlich zuständige Arbeitsamt schriftlich über die Einstellung informieren.

 

Weitere Informationen:

www.mzv.cz/berlin

www.ba-auslandsvermittlung.de

 

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