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KJP leicht gemacht

Das KJP-Antragsverfahren ist kompliziert, bürokratisch und bringt nichts?
Hier räumt Tandem mit den sieben gängigsten Irrtümern auf.
Hier finden Sie den Text in der  Druckversion

Irrtum No. 1: Die ganze KJP-Antragstellung ist total bürokratisch
Eigentlich nicht. Natürlich sind mit so einer Antragstellung viel Papier- und Schreibkram, Antragsfristen und Kriterienkataloge verbunden. Das ist manchmal anstrengend oder nervig, muss aber so sein, schließlich geht es um öffentliche Mittel.
Außerdem ist es ja nicht so, dass die Bewilligungen von einem im Verborgenen agierenden bürokratischen Apparat getätigt würden. Die Anträge werden von Menschen bearbeitet, die gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung stehen. Die Tandem-MitarbeiterInnen freuen sich über jede geplante (und noch mehr über jede stattfindende) deutsch-tschechische Jugendbegegnung!
Gerne kann auch schon vor der Antragstellung Kontakt mit den Tandem-MitarbeiterInnen aufgenommen werden, dann können wir Sie schon im Vorfeld gezielt beraten.
Irrtum No. 2: Für das bisschen Geld lohnt sich der Aufwand nicht
Fakt ist: Für Begegnungen in Deutschland gibt es pro Tag und TN 15,- €. Das ist der übliche Tagessatz, den beispielsweise auch die Agentur Jugend in Aktion für Jugendbegegnungen zahlt. Weiterhin können als Zuschlag für Vorbereitung, Auswertung und Sprachmittlung bis zu 51,- €/TN (Höchstsatz 1.534,- €) zusätzlich beantragt werden. Der für die Teilnehmenden geltende Tagessatz bzw. Zuschuss wird auch für LeiterInnen / TeamerInnen gewährt, wenn diese nicht hauptamtlich in der die Begegnung durchführenden Einrichtung tätig sind.
Die Leitungskräfte müssen übrigens im Antragsformular in der Anzahl an GesamtteilnehmerInnen berücksichtigt werden!
Rechenbeispiel: 15 TN aus D, 15 TN aus CZ, 4 ehrenamtliche TeamerInnen, 10 Tage Begegnung = 34TN x 10Tage x 15€ = 5.100,- € plus die oben erwähnten bis zu 1.534,- €, das sind im besten Fall schon einmal 6.634,- €. Dafür sollte sich der Aufwand lohnen!
Irrtum No. 3: KJP ist zu unflexibel
Fakt ist, dass es neben der wahrscheinlich typischsten und bekanntesten Förderung von Jugendbegegnungen auch weitere KJP-Fördermöglichkeiten gibt und dass somit für verschiedene Zielgruppen und verschiedene Vorhaben Finanzierungsmöglichkeiten angeboten werden:
- die Kleinprojekteförderung  "4x1 ist einfacher"
 formlose Antragstellung im laufenden Kalenderjahr
 vereinfachtes Förderverfahren
 Förderung bis zu 90% der Gesamtausgaben, maximal 1.000 €
 für Projekte, die in engem inhaltlichen Zusammenhang mit dem deutsch-tschechischen Jugendaustausch stehen
 die Voraussetzungen für Jugendbegegnungen müssen nicht vollständig erfüllt werden
- das Hospitationsprogramm  "Voneinander lernen":
 ehren- und hauptamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit aus Deutschland und Tschechien hospitieren in einer Einrichtung der Jugendarbeit im Nachbarland
 Dauer: 1-3 Monate (für Hauptamtliche beträgt die Mindestdauer eine Woche)
 keine festen Antragsfristen
 Zuschuss zu Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Versicherung bis 519 €/Monat
-  Fachkräftemaßnahmen:
 Fachkräfteprogramme für MultiplikatorInnen und in der Jugendarbeit Tätige
 Programme in Deutschland: es gibt einen pauschalen Tagessatz in Höhe von 20,-€ pro TN sowie einen Zuschlag für Vorbereitung, Auswertung und Sprachmittlung (bis 77,- €/TN)
 Programme in Tschechien: den deutschen TN werden auf Antrag Fahrtkosten laut  Fahrtkostentabelle gewährt, außerdem kann ein Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung (bis 51,- €/dt. TN) beantragt werden
Irrtum No. 4: Die Vorlaufzeiten für die Antragsstellung sind viel zu lang
Fakt ist: Es gibt zwei Antragstermine pro Jahr. Dabei ist der 1. Oktober des Vorjahres der wichtigere und relevant vor allem für Begegnungen, die in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres stattfinden. Jugendbegegnungen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, können auch zum 1. Juli des laufenden Jahres beantragt werden, wenn noch Restmittel vorhanden sind.
Fakt ist auch, dass wir natürlich wissen, dass Jugendbegegnungen ein Jahr vorher noch nicht bis ins letzte Detail durchgeplant sind. Ein grober Programmverlauf reicht für die Antragstellung aus.
Diese lange Vorlaufzeit bedeutet für Sie aber auch den großen Vorteil der Planungssicherheit: Wenn Sie zum 1.10. beantragen, wissen Sie bereits Anfang des nächsten Jahres, ob ihre Veranstaltung wie geplant stattfinden kann bzw. ob Sie die Förderung bekommen.
Bitte beachten Sie, dass der 1.10. bzw. 1.7. der Stichtag für den Eingang der Unterlagen bei Tandem ist. Der Antrag muss entsprechend früher an die Länder- oder Zentralstelle geschickt werden.
Irrtum No. 5: Für Begegnungen in Tschechien gibt es sowieso kein Geld
Fakt ist: Es gilt das Gastgeberprinzip, d.h. der einladende Partner soll für Unterbringungs- und Verpflegungskosten aufkommen. Ebenso wie der deutsche Partner bei Begegnungen in Deutschland zu diesen Kosten einen Zuschuss über einen KJP-Antrag stellen kann, kann der tschechische Partner bei Begegnungen in Tschechien beispielsweise über die tschechische Nationalagentur Jugend einen Zuschuss beantragen. Am besten weisen Sie den tschechischen Partner vorsichtshalber darauf hin.
Bei Begegnungen in Tschechien können die Fahrtkosten der deutschen TN ebenfalls über KJP-Mittel beantragt werden. Hier gelten Pauschalbeträge laut  Fahrtkostentabelle. Für die Fahrt von München nach Prag beispielsweise gibt es pauschal pro TN 50,- €, für die Fahrt von Köln nach Olomouc 100,- €.
Irrtum No. 6: Die Voraussetzungen für die Förderung einer Jugendbegegnung über KJP-Sondermittel sind viel zu eng
Fakt ist: Die Antragsteller müssen bestimmte Kriterien beachten. Die wichtigsten darunter sind:
 der Antragsteller ist Träger der Jugendarbeit (egal ob freie oder öffentliche Trägerschaft)
 die Dauer der Begegnung beträgt zwischen 5 und 30 Tagen
 das Alter der TN liegt zwischen 12 und 26 Jahren
 der deutsche Antragsteller hat bereits eine Partnerorganisation in Tschechien ( Kontakte können über Tandem vermittelt werden)
 die mitwirkenden TeamerInnen verfügen über Erfahrung in der Jugendarbeit und Fremdsprachenkenntnisse
 es gibt bereits ein Rahmenthema und einen groben Programmverlauf
 die Anzahl der Teilnehmenden aus Tschechien und Deutschland sollte ausgewogen sein
Fakt ist auch, dass es weitere Finanzierungsmöglichkeiten über KJP gibt wie beispielsweise die Kleinprojekteförderung  "4x1 ist einfacher",
 Fachkräftemaßnahmen und das Hospitationsprogramm
 "Voneinander lernen".
Irrtum No. 7: Da werden doch sowieso nur Sportvereine gefördert
Fakt ist: Die Deutsche Sportjugend (dsj) gehört zu den Trägern, die in großem Maße Anträge stellen. Tatsächlich haben aber alle anerkannten Träger der Jugendarbeit die gleichen Chancen auf eine Förderung durch KJP-Mittel.
Dabei ist lediglich zu beachten, wo der Antrag eingereicht wird: Ist der Antrag stellende Träger der Jugendarbeit einer Zentralstelle oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angeschlossen, ist der Antrag bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen. Ist der Antragsteller keinem Dachverband / keiner Zentralstelle angeschlossen, so geht der Antrag an die zuständige  Förderstelle der Länder.
Einzelpersonen ohne Vereins- / Verbandsanbindung sind nicht antragsberechtigt! Für Eigeninitiativen Jugendlicher ohne Vereinsanbindung stehen beispielsweise bei der  Nationalagentur Jugend Mittel zur Verfügung.
Auch Schulbegegnungen können nicht aus KJP-Mitteln bezuschusst werden! |
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