Mit dem Auto nach Tschechien


Tipps für die Auto-Reise nach Tschechien


Hinweis des ADAC
Der ADAC weist darauf hin, dass in der Tschechischen Republik ab Juli 2006 das ganze Jahr über mit Licht am Tag gefahren werden muss. Bisher galt das nur von Oktober bis März. Für Autofahrer bedeutet das, entweder mit Abblendlicht oder mit Tagfahrlicht unterwegs zu sein.
Die Novelle des Straßenverkehrsrechts sieht außerdem höhere Strafen für Fahrten unter Alkoholeinfluss, eine Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren und ein ausgedehntes Überholverbot für LKW vor.

Ersatzglühbirnen...
Autofahrer müssen in Tschechien generell ein Set mit Ersatzglühbirnen für ihr Fahrzeug mitführen, andernfalls droht bei einer Kontrolle eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 Kc (etwa 10 EUR).

Nationalitätenkennzeichen...
Nach Angaben des ADAC hat das große "D" als Nationalitätenkennzeichen seit dem 1. Mai 2004 ausgedient für Fahrzeuge mit dem neuen Europakennzeichen. Das Eurokennzeichen mit dem integrierten kleinen blauen Nationalitätszeichen ersetzt laut ADAC in der Tschechischen Republik das separate ovale "D"-Schild bzw. das anderer EU Staaten. Das große "D" hat jedoch noch nicht ausgedient für Autos und Motorräder mit dem alten Kennzeichen. Fahrzeuglenker, die in der Tschechischen Republik mit einem alten Nummernschild und ohne extra ovales "D"-Schild angetroffen werden, müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Aus: Newsletter der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern, Ausgabe 02/2004


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