Z wie Zoll


Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum „Schengen-Raum“ fallen nicht nur die Personenkontrollen an den Grenzen weg (TandemE wie Einreiseformalitäten), sondern auch die Zollbestimmungen sind angeglichen worden. Das heißt, Reisende können aus der Tschechischen Republik Waren zur privaten Verwendung entsprechend folgender Richtmengen nach Deutschland einführen:


Tabakwaren:
800 Zigaretten
400 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g pro Stück)
200 Zigarren
1 kg Rauchtabak

Alkohol
10 Liter Spirituosen
10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
20 Liter Likör oder Wermut,
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier mitgebracht werden.

Kaffee
10 kg

Bei weiteren Fragen zum Zoll:
Deutsche Botschaft in Tschechien
Zollverwaltung des Bundesministeriums der Finanzen




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