A wie Arbeitsgenehmigung


Um in Tschechien arbeiten zu dürfen, muss man als Ausländer/-in über eine Daueraufenthaltsgenehmigung verfügen
(A wie AufenthaltsgenehmigungA wie Aufenthaltsgenehmigung). Eine spezielle Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich, da die Tschechische Republik allen EU-Staatsbürger/-innen freien Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt. Nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags kann man dann ohne weiteres der Arbeitstätigkeit nachgehen. Der Arbeitgeber muss lediglich das örtlich zuständige Arbeitsamt über die Einstellung schriftlich informieren. Oder man unterschreibt den Arbeitsvertrag bereits in Deutschland und erhält anschließend die Aufenthaltsgenehmigung.

Bei weiteren Fragen zu Arbeiten in Tschechien:
Tschechische Botschaft in Berlin
Deutsche Arbeitsagentur




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