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A wie Ärztliche Versorgung/Auslandskrankenversicherung

Da Tschechien seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union ist, gilt nun auch hier die Europäische Krankenversicherungskarte, die seit 2006 in allen EU-Mitgliedstaaten obligatorisch ist. Konkret bedeutet das, dass die in Deutschland ausgestellte Krankenversicherungskarte bei Notfällen beziehungsweise für die medizinische Grundversorgung in Tschechien ausreicht. Sollte die Ärztin / der Arzt in Tschechien die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptieren, kann man die zunächst selbst bezahlte Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Für Privat-versicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin medizinische Leistungen in Tschechien aus eigener Tasche und rechnen anschließend mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wenn möglich, den Kostenrahmen im Vorfeld abzuklären.

Für Kontrollbesuche beim Arzt ist weiterhin eine zusätzliche private Auslandskrankenversiche-rung notwendig.
Auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Prag finden sich Adressen beziehungsweise Telefonnummern deutschsprachiger/-sprechender Ärzte und Ärztinnen, die im Notfall weiterhelfen können.
Außerdem gibt es in jedem größeren Krankenhaus eine Ausländerabteilung, in der auch Englisch und/oder Deutsch gesprochen wird.
Im Gegensatz zur Krankenversicherung muss die Haftpflichtversicherung für einen Auslands-aufenthalt extra abgeschlossen werden.
 Deutsche Botschaft
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