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Tandem-News
Neue Förderinitiative des BMFSFJ im Bereich der Außerschulischen Jugendbildung
Im Rahmen der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik fördert das Bundesfamilienministerium Projekte durch einen Innovationsfonds im Kinder- und Jugendplan des Bundes. Das Bundesfamilienministerium ruft daher alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf, sich mit innovativen Konzepten und Projektideen am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen.
Ablauf des Förderverfahrens:
1. Abgabe der Interessenbekundung mit folgendem Formular
bis spätestens 20.02.2012 per e-Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.de.
Durch die Abgabe der Interessenbekundung besteht noch kein Anspruch auf die Förderung der Maßnahme.
2. Prüfung und Entscheidung des BMFSFJ
3. Nach der Entscheidungsfindung werden die ausgewählten Teilnehmenden zur Vorlage eines Förderantrages mit den entsprechenden Formblättern durch das BMFSFJ aufgefordert.
4. Projektbeginn frühestens 01.04.2012
Weitere Förderinformationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend.html.
Anfragen richten Sie bitte direkt an folgende Adresse: innovationsfonds@bmfsfj.bund.de
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