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Europass Mobilität      

Für alle Praktikant:innen im Programm „Freiwillige Berufliche Praktika“ wird nach Abschluss ihres Praktikums vom Antragsteller der Europass Mobilität ausgestellt. Hierbei handelt es sich um ein Dokument zum Nachweis von Lernaufenthalten im europäischen Ausland.

Vom Europass Mobilität profitieren die Empfänger:innen des Dokuments sowie die Unternehmen gleichermaßen: Teilnehmende an Lernaufenthalten können ihre erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen nachvollziehbar dokumentieren, Unternehmen können sich ein genaues Bild von den im Ausland erworbenen Fähigkeiten machen und deren Qualität besser einschätzen. Auch beim Einsatz des Dokuments bei Bewerbungen ist ein aussagekräftiger Europass Mobilität  von Vorteil, sowohl für die Bewerber:innen als auch für die potentiellen Arbeitgeber. Der Europass Mobilität dokumentiert Lernerfahrungen jeder Art,  jeden Niveaus und jeder Zielsetzung – sofern bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden.

Die Anlauf- und Ausgabestelle ist  das Nationale Europass Center (NEC) in der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).

Konkrete Informationen und ausgefüllte Muster finden Sie hier.  

 

Es besteht die Möglichkeit, den Europass Mobilität nachträglich auch für die ehemaligen Praktikant:innen im Programm „Freiwillige Berufliche Praktika“ ausstellen zu lassen.
Außerdem können Sie die künftigen Praktikant:innen dazu anregen, ihr e-Portfolio zu erstellen.

Bei Fragen zum Europass Mobilität können Sie sich direkt an das Nationale Europass Center (NEC) wenden. Gerne stehen Ihnen auch zuständige Mitarbeiter:innen vom Tandembüro in Regensburg für Rückfragen zur Verfügung.