Jugendbegegnungen
Tandem verwaltet von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Sondermittel Tschechische Republik“ aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP).
Aus diesen Mitteln wird der außerschulische deutsch- tschechische Jugendaustausch gefördert.
D.h. die Träger der Jugendarbeit, die Jugendbegegnungen durchführen möchten, können über die zuständige Zentral- bzw. Länderstelle bei Tandem einen Zuschuss beantragen.
Über die Fördermodalitäten des KJP informieren wir Sie unter Jugendverbände in Deutschland. Es handelt sich um detaillierte Hinweise:
1. zum Antragsverfahren
→zuständige Ansprechpartner der Länder
2. zu den Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme
3. zu den Finanzierungsrichtlinien und Fördersätzen
4. weitere Informationen
→ zusätzliche Informationen zur Förderung für den grenznahen Raum zur Tschechischen Republik (in Sachsen die Regierungsbezirke Dresden und Chemnitz, in Bayern die Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern)
→ Gegenüberstellung der Fördermittel auf deutscher und tschechischer Seite
→ Linktipp: Nachweise International (www.open-the-world.net): Durch die Nachweise International können den jugendlichen Teilnehmenden ihre eigenen Leistungen und Kompetenzen bewusster gemacht werden.


