Hospitationsprogramm „Voneinander lernen - Učit se navzájem“ – finanzielle Unterstützung

 

Zuschussübersicht

Folgende Zuschüsse werden pro Kalendertag dem gastgebenden Träger gewährt:

Unterkunft:

Tagessatz               5 €

Verpflegung:

Tagessatz               6 €

Taschengeld:

Tagessatz               5 €

Versicherung:

pro Monat max.     23 €

 

 

Der/Die Hospitant/-in verpflichtet sich, eine ausreichende Zusatzversicherung in der Tschechischen Republik für den Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland abzuschließen. Die entstehenden Kosten werden entsprechend dem in der Versicherungspolice nachgewiesenen Betrag, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 23 € pro Monat der/dem Hospitant/-in erstattet.

Das Taschengeld ist der/dem Hospitant/-in monatlich direkt auszuzahlen.

Reisekostenzuschüsse können nicht gewährt werden; die Kosten für An- und Abreise sind von der/dem Hospitant/-in selbst zu tragen.

Für Fahrten von der Unterbringung der/des Hospitant/-in zum Einsatzort der Hospitation kann ein Zuschuss in Höhe von 80% der Kosten einer Monatskarte für den Öffentlichen Personennahverkehr beantragt werden. Da dieser Zuschuss nur in begründeten Fällen gewährt wird, ist dem Antrag eine Begründung für die Notwendigkeit beizufügen.