Antragstellung
Die finanzielle Förderung einer Hospitation kann (anders als im regulären KJP-Verfahren) direkt bei Tandem Regensburg und auch im laufenden Kalenderjahr beantragt werden.
Dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
→ eine Beschreibung der Aufnahmeorganisation/des Trägers (ggf. Info-Broschüre)
→ eine konkrete Beschreibung der Aufgaben, die im Rahmen der Hospitation erfüllt werden sollen
→ ein persönliches und eigenhändig unterschriebenes Bewerbungsschreiben des/der Hospitant/-in
→ ein tabellarischer Lebenslauf des/der Hospitant/-in
→ die Bescheinigung einer tschechischen Einrichtung über die aktive Tätigkeit des/der Hospitant/-in in Bereichen der Jugendarbeit
Auswertung
Die/der tschechische Hospitant/-in verpflichtet sich, einen schriftlichen, eigenhändig unterschriebenen Erfahrungsbericht nach vorgegebenen Kriterien zu erstellen.
Der deutsche Träger muss seinen ebenfalls eigenhändig unterschriebenen Auswertungsbericht spätestens zwei Monate nach Abschluss bzw. zu dem im Bewilligungsbescheid angegebenen letzten Abruftermin der Hospitation beim Koordinierungszentrum Regensburg einreichen.
Auszahlung der Zuschüsse
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Hospitation unter Vorlage folgender Unterlagen an den deutschen Träger ausgezahlt:
→ Erfahrungsbericht des/der Hospitant/-in
→ Auswertungsbericht der deutschen Einrichtung
→ Nachweis über die Auszahlung des Taschengeldes
→ Kopie der Krankenversicherungspolice
→ Nachweis über die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung
→ Monatskarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (sofern diese beantragt und bewilligt wurde)
Bei Vorliegen aller Unterlagen wird das Geld von Tandem zur Auszahlung angewiesen.
Es ist zu beachten, dass die Verfügbarkeit der Sondermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes an das Haushaltsjahr gebunden und demzufolge keine Übertragbarkeit in das Folgejahr möglich ist. Beachten Sie deshalb den im Bewilligungsbescheid angegebenen letzten Abruftermin und reichen Sie bis zu diesem Zeitpunkt die o. g. Unterlagen ein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach diesem Abruftermin keine Anweisung mehr möglich ist.

